Lehrveranstaltungen (LVAs)
– Für jede Prüfung mindestens 3 Prüfungstermine pro Semester (Satzung § 16.1)
– Prüfungen müssen mindestens zwei Wochen zur Anmeldung freigegeben sein (Satzung §16.2)
– Studierende, die am Tag der Prüfung noch auf der Warteliste stehen und vor Ort auch keinen Platz mehr bekommen haben, können sich am Prüfungstag einen neuen Termin ausmachen, der ehestmöglich stattfindet. (Satzung §16.5)
– Die Abmeldung von Prüfungen bis zwei Arbeitstage vorm Prüfungsdatum ist ohne Konsequenzen möglich. Ansonsten kannst Du für die Anmeldung zu Prüfungsantritten für die 8 Kalenderwochen nach dem Prüfungstag, an dem man ohne Abmeldung nicht erschienen ist, gesperrt werden. (Satzung § 18a)
– Mündliche Prüfungen sind öffentlich (Satzung § 20.2)
– Gründe für negative Prüfungen sind auf Antrag schriftlich mitzuteilen (Satzung § 20.3)
– Das Ergebnis einer mündlichen Prüfung ist dem Studierenden unmittelbar nach der Prüfung mitzuteilen. (Satzung § 20.7)
– Negativ beurteilte Prüfungen können maximal viermal wiederholt werden, wobei der 4. und 5.Antritt kommissionell sind (Satzung § 21.1)
– Negativ beurteilte StEOP-Prüfungen können maximal dreimal wiederholt werden. (Satzung § 21.2)
– Teilleistungen bzw. Ersatzleistungen zählen nicht als Prüfungsantritt (Satzung §21.3)
– Bei Abschluss des Bachelorstudiums außerhalb der Zulassungs- und Nachfrist, kann man auch außerhalb der Zulassungs- und Nachfrist ein Masterstudium beginnen. Jedoch nur unter der Voraussetzung, dass das Masterstudium kann ohne Auflagen begonnen werden kann (Satzung §29)
– Die Zeugnisse sind unverzüglich, längstens jedoch innerhalb von vier Wochen nach Erbringung der zu beurteilenden Leistung, auszustellen. (UG §75.4)
– Einsicht und Anfertigen von Fotokopien von Prüfungen innerhalb von 6 Monaten ab Bekanntgabe der Beurteilung sind erlaubt. Multiple-Choice Fragen sind vom Recht des Anfertigens von Fotokopien ausgenommen. (UG §79.5)
Weitere Infos findest du hier:
Du kannst dir das Geld über deine Haushaltsversicherung oder die ÖH-Versicherung zurückholen. Dafür benötigst Du die vom Sekretariat ausgestellte Rechnung und schickst diese an die zuständige Stelle mitsamt einer kurzen Erklärung, wie es zu dem Schaden kam.
- TISS
- TUWEL
- Facebook (Chemikerseelsorge)
- Dropbox
- Prüfungsbögen und Skripten können bei uns in der Fachschaft (BZ EG 27) kopiert bzw. gekauft werden
Es ist prinzipiell nicht vorgesehen, dass man eine Prüfung des Chemie-Studienplans auf einer anderen Universität im Inland macht, in Ausnamefällen kann es vom Studiendekan genehmigt werden.
Sollte man unbedingt eine Prüfung auf einer anderen Uni machen wollen, so ist dies beim Studiendekan im Vorhinein (!) abzuklären und abzusegnen. Lass Dir eine Zustimmung des Studiendekans immer schriftlich geben, Du kannst Dir dadurch einiges an Schwierigkeiten sparen. Die Entscheidung erfolgt immer als Einzelfall, und dieser muss begründet sein.
Auslandssemester sind möglich und werden von der TU Wien gefördert und unterstützt. Lass Dir auch in diesem Fall im Rahmen eines Learning Agreements die LVAs, die Du Dir anrechnen kannst, schriftlich bestätigen.