FAQ – Soziales & Rechtliches
Der Abschluss des Studiums ist als außerordentlicher Studierender nicht möglich.
Für Nachmaturanten, die außerordentlich inskribiert sind, endet die Frist zur Ummeldung auf ein ordentliches Studium mit der Nachfrist. Es ist wichtig sich nach abgeschlossener Matura sobald wie möglich als ordentlicher Studierender umzumelden, da Prüfungen, die in der Zeit zwischen Matura und Ummeldung absolviert werden, nicht für den Studienabschluss angerechnet werden können.
Die Anmeldung für Nachmaturanten und außerordentliche Studierende zu Lehrveranstaltungen, wie Seminaren und Laborübungen ist möglich. Hierbei einfach mit dem/der jeweilige_n Lehrveranstaltungsleiter_in in Verbindung setzen.
Die Orientierungslehrveranstaltung am ersten Unitag bietet hierbei die beste Möglichkeit sich zu erkundigen.
Wenn Du in Wien hauptgemeldet bist, bekommst Du bis zu deinem 26.Lebensjahr das Semesterticket für die Kernzone Wien um 75,00€ pro Semester. Wichtig ist hierbei, dass die Ummeldung auf den Hauptwohnsitz in Wien vor dem 1.September bzw. 1.Februar erfolgt.
Ansonsten kostet das Ticket 150,00€ pro Semester.
Studierende mit Hauptwohnsitz in Niederösterreich oder Burgenland haben die Möglichkeit einen Zuschuss von bis zu 75,00 € pro Semester vom Land zu erhalten.
Die Anträge findet ihr unter folgenden Adressen:
Einige Gemeinde bieten ebenfalls einen Zuschuss für das Semesterticket an. Hierbei unbedingt bei der eigenen Gemeinde nachfragen.
Weitere Links:
Für dich als TU Studierenden besteht die Möglichkeit durch das Mensa Pickerl Vergünstigungen für das Mensa-Essen zu erhalten, wenn dir weniger als €109,01 pro Monat für Essen zur Verfügung stehen.
Diese Vergünstigungen sind mit 2014/15 nur an der TU-eigenen Mensa und am Akademietheater und nur von TU-Studierenden möglich.
Den Antrag dazu bekommst du im Sekretariat der HTU (im HTU Großraum, Freihaus, roter Bereich, 1.Stock).
Standorte der Mensen findest du hier.
Am besten schaust du dazu auf das Schwarze Brett der ÖH.
– Für jede Prüfung mindestens 3 Prüfungstermine pro Semester (Satzung § 16.1)
– Prüfungen müssen mindestens zwei Wochen zur Anmeldung freigegeben sein (Satzung §16.2)
– Studierende, die am Tag der Prüfung noch auf der Warteliste stehen und vor Ort auch keinen Platz mehr bekommen haben, können sich am Prüfungstag einen neuen Termin ausmachen, der ehestmöglich stattfindet. (Satzung §16.5)
– Die Abmeldung von Prüfungen bis zwei Arbeitstage vorm Prüfungsdatum ist ohne Konsequenzen möglich. Ansonsten kannst Du für die Anmeldung zu Prüfungsantritten für die 8 Kalenderwochen nach dem Prüfungstag, an dem man ohne Abmeldung nicht erschienen ist, gesperrt werden. (Satzung § 18a)
– Mündliche Prüfungen sind öffentlich (Satzung § 20.2)
– Gründe für negative Prüfungen sind auf Antrag schriftlich mitzuteilen (Satzung § 20.3)
– Das Ergebnis einer mündlichen Prüfung ist dem Studierenden unmittelbar nach der Prüfung mitzuteilen. (Satzung § 20.7)
– Negativ beurteilte Prüfungen können maximal viermal wiederholt werden, wobei der 4. und 5.Antritt kommissionell sind (Satzung § 21.1)
– Negativ beurteilte StEOP-Prüfungen können maximal dreimal wiederholt werden. (Satzung § 21.2)
– Teilleistungen bzw. Ersatzleistungen zählen nicht als Prüfungsantritt (Satzung §21.3)
– Bei Abschluss des Bachelorstudiums außerhalb der Zulassungs- und Nachfrist, kann man auch außerhalb der Zulassungs- und Nachfrist ein Masterstudium beginnen. Jedoch nur unter der Voraussetzung, dass das Masterstudium kann ohne Auflagen begonnen werden kann (Satzung §29)
– Die Zeugnisse sind unverzüglich, längstens jedoch innerhalb von vier Wochen nach Erbringung der zu beurteilenden Leistung, auszustellen. (UG §75.4)
– Einsicht und Anfertigen von Fotokopien von Prüfungen innerhalb von 6 Monaten ab Bekanntgabe der Beurteilung sind erlaubt. Multiple-Choice Fragen sind vom Recht des Anfertigens von Fotokopien ausgenommen. (UG §79.5)
Weitere Infos findest du hier:
Du kannst dir das Geld über deine Haushaltsversicherung oder die ÖH-Versicherung zurückholen. Dafür benötigst Du die vom Sekretariat ausgestellte Rechnung und schickst diese an die zuständige Stelle mitsamt einer kurzen Erklärung, wie es zu dem Schaden kam.
Es ist prinzipiell nicht vorgesehen, dass man eine Prüfung des Chemie-Studienplans auf einer anderen Universität im Inland macht, in Ausnamefällen kann es vom Studiendekan genehmigt werden.
Sollte man unbedingt eine Prüfung auf einer anderen Uni machen wollen, so ist dies beim Studiendekan im Vorhinein (!) abzuklären und abzusegnen. Lass Dir eine Zustimmung des Studiendekans immer schriftlich geben, Du kannst Dir dadurch einiges an Schwierigkeiten sparen. Die Entscheidung erfolgt immer als Einzelfall, und dieser muss begründet sein.
Auslandssemester sind möglich und werden von der TU Wien gefördert und unterstützt. Lass Dir auch in diesem Fall im Rahmen eines Learning Agreements die LVAs, die Du Dir anrechnen kannst, schriftlich bestätigen.
Es gibt unterschiedliche Stipendien. Mehr dazu auf dieser Seite der TU
Zum einen gibt es die Studienbeihilfe.
Für berufstätige Studierende gibt es das SelbsterhalterInnenstipendium.
Solltest Du Kinder haben, gibt es Stipendien für Studierende mit Kind.
Mehr dazu in den FAQs unter Soziales & Rechtliches.
Bei Fragen kannst Du Dich an das Sozialreferat der HTU wenden.
Anspruch auf Familienbeihilfe im 1. Studienjahr: Als Anspruchsvoraussetzung für das erste Studienjahr gilt die Aufnahme als ordentliche/r HörerIn. Die Inskriptionsbestätigung ist beim Wohnsitzfinanzamt vorzulegen.
Anspruch auf Familienbeihilfe ab dem 2. Studienjahr: Der Studienerfolgsnachweis ist nur nach dem ersten Studienjahr verpflichtend zu erbringen, danach nur auf Verlangen des Finanzamtes. Nachzuweisen sind immer 8 Semesterwochenstunden oder 16 ECTS aus den Pflicht- und Wahlfächern des Studiums oder 14 ECTS aus der StEOP. Achtung: Bei weniger als 4 Semesterwochenstunden muss man die Beihilfe zu-rückzahlen. Die Anspruchsdauer für das Bachelorstudium ist begrenzt auf die 6 + 2 Semester, maximal jedoch bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres (25.Lebensjahr bei Ableistung des Präsenzdienstes) Die Einkommensgrenze beträgt 10.000€im Jahr. Studienwechsel dürfen höchstens zweimal erfolgen und dies muss vor dem dritten Semester geschehen. Es muss ein Hauptstudium angegeben werden, alle anderen sind Nebenstudium. Der Wechsel von Neben- auf Hauptstudium gilt auch als Studienwechsel.
Die Studienbeihilfe kannst du auf Grund sozialer Bedürftigkeit beantragen und wenn du einen guten Studienerfolg nachweisen kannst. Guter Studienerfolg bedeutet, dass du nach dem 2.Semester 30 ECTS oder 14 Wochenstunden abgeschlossen hast. Nach dem 6.Semester solltest du dann 90 ECTS oder 42 Wochenstunden abgeschlossen haben, um während der Toleranzzeit (6+1 Semester für den Bachelor) noch Studienbeihilfe zu erhalten.
Wir raten dir, auf alle Fälle Studienbeihilfe zu beantragen. Ob du sie bekommst, hängt zumeist vom Einkommen deiner Eltern ab, und ob du noch schulpflichtige Geschwister hast.
Für berufstätige Studierende gibt es das SelbsterhalterInnenstipendium. Dieses kannst Du beantragen, wenn Du Dich vor Deinem Studium mindestens vier Jahre mit einem Mindesteinkommen von 7.272 € selbsterhalten hast. Um das Studium abzuschließen gibt es für Berufstätige auch noch das Studienabschlussstipendium der Stipendienstelle und der TU Wien.
Für weitere Infos kannst Du Dich an das Sozialreferat der HTU wenden.
Als ÖH-Mitglied bist du automatisch über die ÖH unfall- und haftpflichtversichert, da 70 Cent des ÖH-Beitrages pro Person und Semester werden dafür verwendet. Es gibt dabei keinen Selbstbehalt, d.h. du musst nichts bezahlen, sollte die Versicherung den Schaden ersetzen.
Prinzipiell sind alle Unfälle und Schäden gedeckt, die im Rahmen des Studiums entstehen können. In räumlicher Hinsicht betrifft dies die Uni oder Studierendenheime nach dem Studentenheimgesetz. Unfälle und Schäden, die im Zuge von Veranstaltungen mit direktem Bezug zum Studium, wie z.B. Exkursionen, Ausflüge, USI-Kurse, ÖH-Veranstaltungen oder Praktika sind vom Versicherungsschutz umfasst. Darüber hinaus sind auch die Wege zu bzw. von den erwähnten Gebäuden, Geländen bzw. Tätigkeiten inkludiert.
Mehr zur ÖH-Versicherung
Mehr dazu hier.
- Häretfonds
- HTU Projektförderung
- Kinderfonds
Härtefonds
Dieser Fonds dient der Unterstützung von Studierenden der TU Wien, die sich in einer finanziellen oder sozialen Notlage befinden und nicht auf Unterstützung durch den Staat oder ihrer Eltern hoffen können.
HTU Projektförderung
Wenn du ein Projekt hast, das den Studierenden an der TU Wien zu Gute kommt, das kulturelle Leben an der Universität bereichert oder das Studieren spannender macht, kannst du um finanzielle Unterstützung ansuchen. Die HTU fördert Projekte mit bis zu 1000 €. Bei einer besonders hohen und begründbaren studentischen Relevanz können Projekte bis zu 2000€ gefördert werden.
Kinderfonds
Alle Studierenden mit Kind können finanzielle Unterstützung anfordern.
Stundenweise Kinderbetreuung im KIWI ist für Studenten gratis!
GRATIS Kinderbetreuung - TU Day Care für 1-3 jährige Kinder
- Registrierung und Anmeldung über die Homepage https://www.kinderinwiendaycare.at/ - nach interner Freigabe können Studierende Stunden für die Day Care buchen.
- Vorlage eines Studierendenausweis oder eine Kopie beim ersten Besuch in der Day Care.
Es gibt mehrere Möglichkeiten wie du während dem Studium krankenversichert sein kannst. Solltest du erwerbstätig sein und mehr als 475,86 Euro pro Monat verdienen (Geringfügigkeitsgrenze im Jahr 2021), bist du automatisch über deinen Arbeitgeber versichert. Ansonsten gibt es folgende Möglichkeiten:
Mitversicherung
Bist du unter 18 Jahre alt, bist du automatisch bei deinen Eltern mitversichert.
Beginnst du nach der Schule ein Studium, kannst du solange du Familienbeihilfe beziehst, auch mitversichert werden. Da diese jedoch nur bis zum 24. Lebensjahr ausbezahlt wird, muss für eine weitere Mitversicherung ein Leistungsnachweis wie Leistungsnachweis wie bei der Familienbeihilfe erbracht werden.
Die Mitversicherung besteht nur solange dein Einkommen nicht mehr als 475,86 Euro pro Monat verdient (Geringfügigkeitsgrenze im Jahr 2021) beträgt. Verdienst du mehr, bist du automatisch über den Arbeitgeber versichert. Dies gilt auch für Sommerjobs. Wenn der Sommerjob beendet ist oder geringfügig weitergearbeitet wird, wird automatisch wieder auf die Mitversicherung bei den Eltern umgestellt – sofern die Voraussetzungen dafür erfüllt sind.
Mehr dazu hier.
Studentische Selbstversicherung
Sollte eine Mitversicherung nicht mehr möglich sein und keine Anstellung über der Geringfügigkeitsgrenze vorliegen, so kannst du dich um 63,44 (Wert für 2021) Euro pro Monat selbst versichern. Dazu gibt es jedoch Vorraussetzungen:
- Gesamteinkommen unter 10.000 Euro pro Kalenderjahr
- Einhaltung der Anspruchsdauer (vorgesehene Studienzeit plus vier Semester)
- Höchstens zwei Studienrichtungswechsel
- Kein absolviertes Studium
Im Laufe des Lebens kann es zu Situationen kommen, in denen man sich besonders belastet, vielleicht sogar überfordert oder orientierungslos fühlt. In diesen Situationen ist es gut, sich Unterstützung zu holen!
Es ist möglich bei der TU-internen Psychosozialen Studierendenberatung oder bei der Psychologischen Studierendenberatung einen Termin zu vereinbaren. Es findet ein Erstgespräch statt bei dem die Situation geklärt wird und bespricht was einem helfen könnte. Dann gibt es einige Folgegespräche. Für viele genügt das bereits um wieder leistungsfähig im Studium zu sein! Anderenfalls dient es auch als Hilfe bei der Suche nach einer langfristigen Betreuung.
In akuten Fällen gibt es auch den Psychosozialen Notdienst.
Mehr zum Thema "Wie finde ich einen Therapieplatz?" findest du auf der Seite des Sozialreferates der HTU